In der Mitte von Juli, als die Organe bzw. die Mitarbeiter der Europäischen Union schon bereit waren, mit ihren Sommerurlaub anzufangen, waren wir alle überrascht, als Jose Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission und Viviane Reding, Vizepräsidentin haben angekündigt, dass die Europäische Kommission schlägt vor, um eine Europäische Staatsanwaltschaft (i.F.: ES) ab 2015 einzurichten.[1] Diese Nachricht hat mich zum Denken angeregt und einen Anlass gegeben, um nachzudenken, was eine Europäische Staatsanwaltschaft für uns bzw. in Hinblick auf die Zusammenarbeit der europäischen und mitgliedstaatlichen Organe bedeuten würde.
Sofort habe ich daran gedacht: wie wird Barroso diesen Plan durchsetzen? Anhand der heutigen europäischen Lage bin ich ganz sicher, dass viele Staaten diese Einrichtung ablehnen würden, obwohl eine Vertragsänderung im Sinne des Artikel 48. des Vertrags über die Europäische Union notwendig sei. Nach diesem „Die Änderungen treten in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind.” Aber ich habe mich geirrt! Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der seit Lissabon gilt, verfügt in dem Artikel 86. über das Einrichtungsverfahren und die Ziele der Europäischen Staatsanwaltschaft. Da die Mitglieder des Verfassungskonvents vermutet haben, dass nicht alle Mitgliedstaaten die ES fördern werden (der Rat sollte einstimmig beschließen), gibt der Artikel 86 die Möglichkeit, die ES in Form einer verstärkten Zusammenarbeit einzurichten (siehe die Detailregeln in Art. 326-334 AEUV).
Die AEUV verfügt nicht über die Detailregeln, sie werden in dem Sekundärrecht bestimmt. Was wir heute kennen, ist der Art. 86 Abs. 2 des AUEV und die Vision von Herrn Barroso, aber in meinem Artikel möchte ich mich nur mit dem vorherigen beschäftigen. Nach dem AUV ist die Europäische Staatsanwaltschaft „zuständig für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Personen, die als Täter oder Teilnehmer Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union begangen haben, die in der Verordnung nach Absatz 1 festgelegt sind. Die Europäische Staatsanwaltschaft nimmt bei diesen Straftaten vor den zuständigen Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.“ Die Aufgabe der ES wird die Untersuchung der finanziellen Straftraten, die mit europäischen Gelder begangen werden. Diejenigen, die sich in dem EU- Recht gut auskennen, denken sofort an das OLAF, deren Aufgabe ist, die Ermittlung und Bekämpfung von Betrug und Korruption binnen der Institutionen und Mitarbeitern der Europäischen Union. Unabhängig von den Streitigkeiten über den neuen Haushaltsplan der Europäischen Union, und dem schließlich angenommenen Haushaltsplan (die nach langer Zeit das Budget verkürzt hat) in der Integration werden beträchtliche Summen behandelt und für die Mitgliedstaaten bezahlt. Aber der Betrug, die Korruption und die sonstige finanzielle Straftaten finden nicht innerhalb der Institutionen der EU, sondern außerhalb der Institutionen, wo das OLAF keine Kompetenz mehr hat. Im Sinne des Artikel 86 wird die Europäische Staatsanwaltschaft die klassischen Strafverfolgungsaufgaben versehen, die wir schon aus der Rechtsordnung der Mitgliedstaaten kennen: die Entdeckung von Straftaten, die Ermittlung und die Anklageerhebung. Wenn die ES eingerichtet wird, wird sie tiefgehende Neuigkeiten für die mitgliedstaatlichen Justizsysteme bedeuten: die Vertretung der Anklage wird nicht von der mitgliedstaatlichen, sondern von der europäischen Staatsanwaltschaft versehen. Die klassische Staatsanwaltschaft verfügt über zahlreichen Kompetenzen, die ihr eine breite Unabhängigkeit gewähren, und sie erscheint als eine quasi unabhängige vierte Gewalt. Es ist offensichtlich, dass die ES nicht alle Funktionen der klassischen Staatsanwaltschaft übernehmen wird bzw. übernehmen kann, einige dieser Aufgaben sind im europäischen Sinne nicht verständlich.
Die Europäisierung, die ich in dem Titel meines Artikels vorausgesetzt habe, kann ein bisschen superlativisch und verführend sein. Die Europäisierung, die ich meine, ist nicht der Prozess, als eine europäische Staatsanwaltschaft die mitgliedstaatliche Staatsanwaltschaft ersetzt, und gar nicht die Harmonisierung der Regeln der Justiz. Unter dem Begriff „Europäisierung” verstehe ich den Prozess, als die EU; die über einigen Merkmale eines Staates verfügt; übernimmt ein anderes Element, was der Teil des mitgliedstaatlichen öffentlichen Rechts ist. Dieses Verfahren kann uns zu einer einheitlichen Europa näher bringen, wo europäische Staatsanwälten die Rechtmäßigkeit des europäischen Budgets überwachen werden. Früher haben wir Ombudsleute gehabt, die EU hat heute auch. Früher haben wir Rechnungshof gehabt, die EU hat heute auch. Jetzt haben wir eine Staatsanwaltschaft, die EU wird auch eine errichten. Viele können sagen, dass die Europäische Staatsanwaltschaft nur in ihrem Namen eine Staatsanwaltschaft wird, und ihre Funktionen stehen ganz weit davon. Die das meinen, haben ganz recht. Aber denken wir nach: wie viele mitgliedstaatliche Rechtinstitutionen können wir schon auf europäischer Ebene auch entdecken (Marke-Gemeinschaftsmarke, Staatsbürgerschaft-Unionsbürgerschaft, die gemeinsame Währung). Wir wissen Bescheid, dass diese Rechtinstitutionen auf der zwei Eben mit anderem Inhalt gefüllt sind, aber die Tatsache, dass ein heimisches Rechtsgut ein europäisches Paar hat, mit dem es identifiziert werden kann, ist sehr deutlich. Über einen Vereinigten Staaten von Europa werden wir nur dann sprechen können, wenn wir die Grenzen dieser Paare nicht feststellen können.
Es ist offensichtlich, dass die Europäische Staatsanwaltschaft wieder einen Teil der mitgliedstaatlichen Souveränität beschneiden wird. Nicht nur in Hinblick auf die finanziellen Kontrollmechanismen, sondern die Justiz wird auch unter europäischen Einfluss geraten. Die Frage kommt vor: brauchen wir das? Wollen wir das, dass europäische Staatsanwälten „nach uns” ermitteln werden? Trotzdem, dass das politische Ziel richtig ist. Es ist der Schutz der europäischen öffentlichen Gelder. Diese Gelder entstehen aus der Einzahlung der Mitgliedstaaten, deren Einzahlung aus unserem Steuer entsteht. Niemand will das, dass sein Steuer verloren geht. Die Frage führt uns zurück zum Wurzel der Legitimation der europäischen Rechtsentwicklung, zu dem Subsidiaritätsprinzip. Die EU ist nur dann tätig, wenn die geplanten Ziele auf europäischer Ebene besser verwirklicht werden können. Wenn das mitgliedstaatliche Justizsystem in den oben behandelten Fragen scheitert, schafft es die Grundlage eines europäischen Rechtsakts. Es lohnt sich nachzudenken, ob der Oberste Europäische Staatsanwalt eine hochgeschätzte Position wird, als in unserer Rechtsordnung.
-Péter-
[1] http://ec.europa.eu/magyarorszag/press_room/press_releases/20130717_kozpenzek_vedelme_csalasok_ellen_hu.htm
Die AEUV verfügt nicht über die Detailregeln, sie werden in dem Sekundärrecht bestimmt. Was wir heute kennen, ist der Art. 86 Abs. 2 des AUEV und die Vision von Herrn Barroso, aber in meinem Artikel möchte ich mich nur mit dem vorherigen beschäftigen. Nach dem AUV ist die Europäische Staatsanwaltschaft „zuständig für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Personen, die als Täter oder Teilnehmer Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union begangen haben, die in der Verordnung nach Absatz 1 festgelegt sind. Die Europäische Staatsanwaltschaft nimmt bei diesen Straftaten vor den zuständigen Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.“ Die Aufgabe der ES wird die Untersuchung der finanziellen Straftraten, die mit europäischen Gelder begangen werden. Diejenigen, die sich in dem EU- Recht gut auskennen, denken sofort an das OLAF, deren Aufgabe ist, die Ermittlung und Bekämpfung von Betrug und Korruption binnen der Institutionen und Mitarbeitern der Europäischen Union. Unabhängig von den Streitigkeiten über den neuen Haushaltsplan der Europäischen Union, und dem schließlich angenommenen Haushaltsplan (die nach langer Zeit das Budget verkürzt hat) in der Integration werden beträchtliche Summen behandelt und für die Mitgliedstaaten bezahlt. Aber der Betrug, die Korruption und die sonstige finanzielle Straftaten finden nicht innerhalb der Institutionen der EU, sondern außerhalb der Institutionen, wo das OLAF keine Kompetenz mehr hat. Im Sinne des Artikel 86 wird die Europäische Staatsanwaltschaft die klassischen Strafverfolgungsaufgaben versehen, die wir schon aus der Rechtsordnung der Mitgliedstaaten kennen: die Entdeckung von Straftaten, die Ermittlung und die Anklageerhebung. Wenn die ES eingerichtet wird, wird sie tiefgehende Neuigkeiten für die mitgliedstaatlichen Justizsysteme bedeuten: die Vertretung der Anklage wird nicht von der mitgliedstaatlichen, sondern von der europäischen Staatsanwaltschaft versehen. Die klassische Staatsanwaltschaft verfügt über zahlreichen Kompetenzen, die ihr eine breite Unabhängigkeit gewähren, und sie erscheint als eine quasi unabhängige vierte Gewalt. Es ist offensichtlich, dass die ES nicht alle Funktionen der klassischen Staatsanwaltschaft übernehmen wird bzw. übernehmen kann, einige dieser Aufgaben sind im europäischen Sinne nicht verständlich.
Die Europäisierung, die ich in dem Titel meines Artikels vorausgesetzt habe, kann ein bisschen superlativisch und verführend sein. Die Europäisierung, die ich meine, ist nicht der Prozess, als eine europäische Staatsanwaltschaft die mitgliedstaatliche Staatsanwaltschaft ersetzt, und gar nicht die Harmonisierung der Regeln der Justiz. Unter dem Begriff „Europäisierung” verstehe ich den Prozess, als die EU; die über einigen Merkmale eines Staates verfügt; übernimmt ein anderes Element, was der Teil des mitgliedstaatlichen öffentlichen Rechts ist. Dieses Verfahren kann uns zu einer einheitlichen Europa näher bringen, wo europäische Staatsanwälten die Rechtmäßigkeit des europäischen Budgets überwachen werden. Früher haben wir Ombudsleute gehabt, die EU hat heute auch. Früher haben wir Rechnungshof gehabt, die EU hat heute auch. Jetzt haben wir eine Staatsanwaltschaft, die EU wird auch eine errichten. Viele können sagen, dass die Europäische Staatsanwaltschaft nur in ihrem Namen eine Staatsanwaltschaft wird, und ihre Funktionen stehen ganz weit davon. Die das meinen, haben ganz recht. Aber denken wir nach: wie viele mitgliedstaatliche Rechtinstitutionen können wir schon auf europäischer Ebene auch entdecken (Marke-Gemeinschaftsmarke, Staatsbürgerschaft-Unionsbürgerschaft, die gemeinsame Währung). Wir wissen Bescheid, dass diese Rechtinstitutionen auf der zwei Eben mit anderem Inhalt gefüllt sind, aber die Tatsache, dass ein heimisches Rechtsgut ein europäisches Paar hat, mit dem es identifiziert werden kann, ist sehr deutlich. Über einen Vereinigten Staaten von Europa werden wir nur dann sprechen können, wenn wir die Grenzen dieser Paare nicht feststellen können.
Es ist offensichtlich, dass die Europäische Staatsanwaltschaft wieder einen Teil der mitgliedstaatlichen Souveränität beschneiden wird. Nicht nur in Hinblick auf die finanziellen Kontrollmechanismen, sondern die Justiz wird auch unter europäischen Einfluss geraten. Die Frage kommt vor: brauchen wir das? Wollen wir das, dass europäische Staatsanwälten „nach uns” ermitteln werden? Trotzdem, dass das politische Ziel richtig ist. Es ist der Schutz der europäischen öffentlichen Gelder. Diese Gelder entstehen aus der Einzahlung der Mitgliedstaaten, deren Einzahlung aus unserem Steuer entsteht. Niemand will das, dass sein Steuer verloren geht. Die Frage führt uns zurück zum Wurzel der Legitimation der europäischen Rechtsentwicklung, zu dem Subsidiaritätsprinzip. Die EU ist nur dann tätig, wenn die geplanten Ziele auf europäischer Ebene besser verwirklicht werden können. Wenn das mitgliedstaatliche Justizsystem in den oben behandelten Fragen scheitert, schafft es die Grundlage eines europäischen Rechtsakts. Es lohnt sich nachzudenken, ob der Oberste Europäische Staatsanwalt eine hochgeschätzte Position wird, als in unserer Rechtsordnung.
-Péter-
[1] http://ec.europa.eu/magyarorszag/press_room/press_releases/20130717_kozpenzek_vedelme_csalasok_ellen_hu.htm